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   VGH Bayern, 06.09.2018 - 1 ZB 17.30420   

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VGH Bayern, 06.09.2018 - 1 ZB 17.30420 (https://dejure.org/2018,31046)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.09.2018 - 1 ZB 17.30420 (https://dejure.org/2018,31046)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. September 2018 - 1 ZB 17.30420 (https://dejure.org/2018,31046)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3
    Keine Überraschungsentscheidung bei Klageabweisung nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegen von Zulassungsgründen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; Beweisantrag zum Vorliegen einer posttraumatischen Belastungsstörung hinsichtlich Abschiebungsverbots

  • rewis.io

    Keine Überraschungsentscheidung bei Klageabweisung nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3
    Rechtliches Gehör (keine) Überraschungsentscheidung bei Klageabweisung nach positivem PKH-Beschluss

  • rechtsportal.de

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1 -3; AufenthG § 60 Abs. 5
    Darlegen von Zulassungsgründen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; Beweisantrag zum Vorliegen einer posttraumatischen Belastungsstörung hinsichtlich Abschiebungsverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 07.06.2017 - 5 C 5.17

    Bestimmung des Fristbeginns für die Einlegung der Anhörungsrüge; Ordnungsgemäße

    Auszug aus VGH Bayern, 06.09.2018 - 1 ZB 17.30420
    Hiervon kann nicht gesprochen werden, wenn das Gericht - wie hier - Tatsachen, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten, in einer Weise würdigt oder aus ihnen Schlussfolgerungen zieht, die nicht den subjektiven Erwartungen eines Prozessbeteiligten entsprechen oder von ihm für unrichtig gehalten werden (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 7.6.2017 - 5 C 5.17 D - juris Rn 8 m.w.N.; vgl. BVerfG, B.v. 4.8.2004 - 1 BvR 1557/01 - juris Rn. 17).

    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) garantiert lediglich, sich zu dem gesamten, nach der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts entscheidungserheblichen Stoff des gerichtlichen Verfahrens in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht äußern zu können (vgl. BVerwG, B.v. 7.6.2017 a.a.O.; Berlit in GK-AsylG, Stand Oktober 2017, § 78 Rn. 272, 274) und verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht aber, ihnen in der Sache zu folgen (Berlit, a.a.O. § 78 Rn. 261).

  • BVerwG, 13.09.2017 - 1 B 118.17

    Ablehnung eines Beweisantrags als Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VGH Bayern, 06.09.2018 - 1 ZB 17.30420
    Die Ablehnung eines Beweisantrags führt nur dann zu einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, wenn die unter Beweis gestellte Tatsachenbehauptung nach dem Rechtsstandpunkt des entscheidenden Gerichts erheblich ist und die Nichtberücksichtigung des Beweisangebots im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. BVerwG, B.v. 13.9.2017 - 1 B 118.17 - juris Rn. 5; B.v. 25.1.2016 - 2 B 34.14 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 75 Rn. 32).

    Ein Gericht muss die Beteiligten auch grundsätzlich nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen (vgl. BVerwG, B.v. 13.9.2017 - 1 B 118.17 - juris Rn. 6).

  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus VGH Bayern, 06.09.2018 - 1 ZB 17.30420
    Das Verwaltungsgericht hat die begehrte Beweiserhebung zum einen schon wegen des Fehlens eines den Anforderungen der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, U.v. 11.9.2007 - 10 C 8.07 - BVerwGE 129, 251) entsprechenden fachärztlichen Gutachtens zur Substantiierung des Beweisantrags abgelehnt (UA S. 25).
  • BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01

    Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der

    Auszug aus VGH Bayern, 06.09.2018 - 1 ZB 17.30420
    Hiervon kann nicht gesprochen werden, wenn das Gericht - wie hier - Tatsachen, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten, in einer Weise würdigt oder aus ihnen Schlussfolgerungen zieht, die nicht den subjektiven Erwartungen eines Prozessbeteiligten entsprechen oder von ihm für unrichtig gehalten werden (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 7.6.2017 - 5 C 5.17 D - juris Rn 8 m.w.N.; vgl. BVerfG, B.v. 4.8.2004 - 1 BvR 1557/01 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 25.01.2016 - 2 B 34.14

    Beamter; Verkauf von Kraftfahrzeugen und Gegenständen des Dienstherrn; Entfernung

    Auszug aus VGH Bayern, 06.09.2018 - 1 ZB 17.30420
    Die Ablehnung eines Beweisantrags führt nur dann zu einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, wenn die unter Beweis gestellte Tatsachenbehauptung nach dem Rechtsstandpunkt des entscheidenden Gerichts erheblich ist und die Nichtberücksichtigung des Beweisangebots im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. BVerwG, B.v. 13.9.2017 - 1 B 118.17 - juris Rn. 5; B.v. 25.1.2016 - 2 B 34.14 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 75 Rn. 32).
  • BVerwG, 26.11.2014 - 10 B 50.14

    Zuordnung der Einlagenkreditinstitute und der Wertpapierhandelsunternehmen zu

    Auszug aus VGH Bayern, 06.09.2018 - 1 ZB 17.30420
    Im Zulassungsantrag muss daher ein abstrakter Rechtssatz des angefochtenen Urteils herausgearbeitet werden und einem Rechtssatz des anderen Gerichts unter Darlegung der Abweichung gegenübergestellt werden (vgl. BVerwG, B.v. 26.11.2014 - 10 B 50.14 - juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 27.3.2018 - 9 ZB 18.30057 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.11.2001 - 1 B 347.01

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Bayern, 06.09.2018 - 1 ZB 17.30420
    Zudem bedarf es im Asylverfahren grundsätzlich nicht eines besonderen Hinweises durch das Gericht, wenn Zweifel an der Darstellung des Asylsuchenden bestehen, da es hier für alle Beteiligten ersichtlich stets auch um die Glaubwürdigkeit des Asylsuchenden und die Glaubhaftigkeit seines Vortrags geht (vgl. BVerwG, B.v. 26.11.2001 - 1 B 347.01, 1 PKH 46.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 52, BayVGH, B.v. 23.11.2017 - 11 ZB 17.30810 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 04.11.2016 - 9 ZB 16.30468

    Keine Berufungszulassung bei fehlender Substantiierung der Voraussetzungen einer

    Auszug aus VGH Bayern, 06.09.2018 - 1 ZB 17.30420
    Es geht zutreffend davon aus, dass eine posttraumatische Belastungsstörung nur aufgrund eines traumatisierenden Ereignisses entstehen kann, das hier nach der insoweit maßgeblichen und mit dem Zulassungsvorbringen nicht angegriffenen Beurteilung des Tatsachengerichts (vgl. BayVGH, B.v. 4.11.2016 - 9 ZB 16.30468 - juris Rn. 23) nicht glaubhaft dargelegt wurde.
  • VGH Bayern, 27.03.2018 - 9 ZB 18.30057

    Albanien - Verfahrensmangel im Asylverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 06.09.2018 - 1 ZB 17.30420
    Im Zulassungsantrag muss daher ein abstrakter Rechtssatz des angefochtenen Urteils herausgearbeitet werden und einem Rechtssatz des anderen Gerichts unter Darlegung der Abweichung gegenübergestellt werden (vgl. BVerwG, B.v. 26.11.2014 - 10 B 50.14 - juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 27.3.2018 - 9 ZB 18.30057 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.11.2017 - 11 ZB 17.30810

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung

    Auszug aus VGH Bayern, 06.09.2018 - 1 ZB 17.30420
    Zudem bedarf es im Asylverfahren grundsätzlich nicht eines besonderen Hinweises durch das Gericht, wenn Zweifel an der Darstellung des Asylsuchenden bestehen, da es hier für alle Beteiligten ersichtlich stets auch um die Glaubwürdigkeit des Asylsuchenden und die Glaubhaftigkeit seines Vortrags geht (vgl. BVerwG, B.v. 26.11.2001 - 1 B 347.01, 1 PKH 46.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 52, BayVGH, B.v. 23.11.2017 - 11 ZB 17.30810 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 13.12.2018 - 13a ZB 18.33056

    Anforderungen an den Nachweis einer posttraumatischen Belastungsstörung

    Der Umstand, dass bei Opfern von Traumatisierungen Aussagediskrepanzen aufgrund von Konzentrations- und Gedächtnisstörungen sowie komplexe Verdrängungsvorgänge vorliegen können, ändert nichts an der nach § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO maßgeblichen freien Überzeugungsbildung des Gerichts (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 6.9.2018 - 1 ZB 17.30420 - juris Rn. 3; B.v. 27.3.2018 - 9 ZB 18.30057 - juris Rn. 14; B.v. 17.1.2018 - 10 ZB 17.30723 - juris Rn. 17; B.v. 23.5.2017 - 9 ZB 13.30236 - juris Rn. 10/25; B.v. 15.2.2017 - 9 ZB 14.30433 - juris Rn. 12 f.; B.v. 4.11.2016 - 9 ZB 16.30468 - juris Rn. 23; B.v. 17.10.2012 - 9 ZB 10.30390 - juris Rn. 8; B.v. 15.12.2010 - 9 ZB 10.30376 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 27.09.2021 - 15 ZB 20.32485

    Erfolgloses Rechtsmittel eines Asylbewerbers aus Jordanien

    Aufgrund der Unterschiedlichkeit der rechtlichen Maßstäbe für die Entscheidung über die Prozesskostenhilfe und für die Entscheidung über das Begehren in der Sache kann aus einer günstigen Prozesskostenhilfeentscheidung nicht auf die Begründetheit einer Asylklage geschlossen werden (BayVGH, B.v. 6.9.2018 - 1 ZB 17.30420 - juris Rn. 5; OVG NW, B.v. 25.8.2020 - 9 A 2292/20.A - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 12.03.2019 - 9 ZB 17.30411

    Keine Berufungszulassung mangels grundsätzlicher Bedeutung oder Divergenz -

    Der Umstand, dass bei Opfern von Traumatisierungen Aussagediskrepanzen aufgrund von Konzentrations- und Gedächtnisstörungen sowie komplexe Verdrängungsvorgänge vorliegen können, ändert nichts an der nach § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO maßgeblichen freien Überzeugungsbildung des Gerichts (vgl. BayVGH, B.v. 13.12.2018 - 13a ZB 18.33056 - juris Rn. 7 ff.; B.v. 6.9.2018 - 1 ZB 17.30420 - juris Rn. 3; B.v. 27.3.2018 - 9 ZB 18.30057 - juris Rn. 14; B.v. 17.1.2018 - 10 ZB 17.30723 - juris Rn. 17; B.v. 23.5.2017 - 9 ZB 13.30236 - juris Rn. 10/25; B.v. 15.2.2017 - 9 ZB 14.30433 - juris Rn. 12 f.; B.v. 4.11.2016 - 9 ZB 16.30468 - juris Rn. 23; B.v. 17.10.2012 - 9 ZB 10.30390 - juris Rn. 8; B.v. 15.12.2010 - 9 ZB 10.30376 - juris Rn. 3).
  • VG Frankfurt/Main, 09.08.2022 - 5 K 6950/17

    Äthiopien: Unglaubhafter Vortrag zu eritreischer Staatsangehörigkeit; keine

    Der Umstand, dass bei Opfern von Traumatisie rungen Aussagediskrepanzen aufgrund von Konzentrations- und Gedächtnisstörungen sowie komplexe Verdrängungsvorgänge vorliegen können, ändert nichts an der nach § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO maßgeblichen freien Überzeugungsbildung des Gerichts (vgl. zum Ganzen BayVGH, Beschluss vom 13. Dezember 2018 - 13a ZB 18.33056 -, juris Rn. 7 ff.; Beschluss vom 6. September 2018 - 1 ZB 17.30420 -, juris Rn. 3; Beschluss vom 27. März 2018 - 9 ZB 18.30057 -, juris Rn. 7 ff.).
  • VG Bayreuth, 17.12.2020 - B 7 K 19.31784

    Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären

    Der Umstand, dass bei Opfern von Traumatisierungen Aussagediskrepanzen aufgrund von Konzentrations- und Gedächtnisstörungen sowie komplexe Verdrängungsvorgänge vorliegen können, ändert nichts an der nach § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO maßgeblichen freien Überzeugungsbildung des Gerichts (vgl. BayVGH, B.v. 13.12.2018 - 13a ZB 18.33056 - juris Rn. 7 ff.; B.v. 6.9.2018 - 1 ZB 17.30420 - juris Rn. 3; B.v. 27.3.2018 - 9 ZB 18.30057 - juris Rn. 14; B.v. 17.1.2018 - 10 ZB 17.30723 - juris Rn. 17; B.v. 23.5.2017 - 9 ZB 13.30236 - juris Rn. 10/25; B.v. 15.2.2017 - 9 ZB 14.30433 - juris Rn. 12 f.; B.v. 4.11.2016 - 9 ZB 16.30468 - juris Rn. 23; B.v. 17.10.2012 - 9 ZB 10.30390 - juris Rn. 8; B.v. 15.12.2010 - 9 ZB 10.30376 - juris Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2020 - 9 A 2292/20
    vgl. hierzu: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Oktober 2019 - A 12 S 2881/18 -, juris Rn. 9 f. m. w. N.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 6. September 2018 - 1 ZB 17.30420 - , juris Rn. 5.
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